Google hat eine umfassende Aktualisierung seiner Spam-Richtlinien angekündigt, die auf eine betrügerische Webpraxis abzielt, die als „Zurück-Button-Hijacking“ bekannt ist. Ab dem 15. Juni wird der Suchriese damit beginnen, Websites zu bestrafen, die absichtlich die Fähigkeit eines Benutzers beeinträchtigen, rückwärts durch seinen Browserverlauf zu navigieren.
Grundlegendes zum Back-Button-Hijacking
Beim Hijacking der Zurück-Schaltfläche wird der Browser eines Benutzers manipuliert, um ihn daran zu hindern, zur vorherigen Seite zurückzukehren. Anstatt die erwartete Aktion auszuführen – die Rückkehr zur zuletzt besuchten Website – wird der Browser zu unbeabsichtigtem Verhalten gezwungen.
Diese Störung äußert sich typischerweise auf verschiedene frustrierende Weise:
– Navigationsfallen: Sperren des Benutzers auf der aktuellen Seite, sodass die Zurück-Schaltfläche nicht mehr funktioniert.
– Umleitungsschleifen: Leitet Benutzer auf eine völlig andere, oft unaufgeforderte Webseite statt auf ihr ursprüngliches Ziel weiter.
– Anzeigeneinschleusung: Benutzer werden gezwungen, unerwünschte Werbung oder Zielseiten anzuzeigen, wenn sie versuchen, die Seite zu verlassen.
Durch die Kategorisierung dieses Verhaltens im Rahmen seiner Spam-Richtlinien signalisiert Google, dass es Navigationseingriffe als schwerwiegenden Verstoß gegen das Vertrauen der Nutzer ansieht. Das Unternehmen stuft diese Vorgehensweise auf die gleiche Stufe mit Malware und unerwünschter Software und weist darauf hin, dass sie sowohl das Benutzererlebnis als auch die digitale Sicherheit beeinträchtigt.
Der Zeitplan für Compliance
Während die neue Richtlinie diese Woche offiziell eingeführt wurde, gewährt Google Webmastern eine Kulanzfrist.
- Frist: 15. Juni.
- Zweck des Fensters: Websitebesitzern die Möglichkeit zu geben, schädliche Skripte oder Techniken zu identifizieren und zu entfernen, die den Browserverlauf manipulieren.
- Das „Drittanbieter“-Risiko: Entscheidend ist, dass Google erklärte, dass es auch Websites bestrafen wird, deren Hijacking durch auf der Website installierte Drittanbieter-Software (z. B. betrügerische Plugins oder Werbenetzwerke) verursacht wird. Das bedeutet, dass Websitebesitzer für das Verhalten der Tools verantwortlich sind, die sie in ihre Plattformen integrieren.
Konsequenzen bei Nichteinhaltung
Websites, die diese Probleme nicht bis zur Frist Mitte Juni beheben, müssen schwerwiegende Auswirkungen auf das Suchökosystem von Google haben. Zu den Strafen gehören:
- Manuelle Spam-Aktionen: Menschliche Prüfer können die Website wegen Verstößen gegen Richtlinien kennzeichnen, was zu einem erheblichen Sichtbarkeitsverlust führen kann.
- Algorithmisches De-Ranking: Automatisierte Systeme können das Ranking der Website in den Suchergebnissen senken, wodurch es für Benutzer schwieriger wird, sie zu finden.
Sobald eine manuelle Spam-Aktion angewendet wird, ist die Wiederherstellung ein strenger Prozess. Eine Website muss zunächst den Verstoß beheben und sich dann einem formellen Überprüfungsprozess unterziehen, um wieder freigegeben zu werden.
Warum das wichtig ist
Dieser Schritt ist Teil eines umfassenderen Trends in der Technologiebranche, der Benutzeragentur Vorrang einzuräumen – der Idee, dass Benutzer die vollständige Kontrolle über ihre digitale Umgebung haben sollten. Da Webwerbung immer aggressiver wird, sind „dunkle Muster“ (Designentscheidungen, die darauf abzielen, Benutzer zu täuschen) häufiger geworden. Durch die Behandlung von Navigations-Hijacking als eine Form von Spam versucht Google, das Suchökosystem zu bereinigen und sicherzustellen, dass die Schaltfläche „Zurück“ ein zuverlässiges Tool für die Internetnavigation bleibt.
Kurz gesagt, Google ist dabei, betrügerische Webtaktiken zu beseitigen, die Benutzer auf Seiten fangen, und macht sowohl Websitebesitzer als auch deren Drittanbieter für eine reibungslose, vorhersehbare Navigation verantwortlich.
